Was genau ist Heimbeatmung?

Wird ein Patient maschinell beatmet werden, so ist er zuerst in einer Klinik. Nach der Entlassung benötigt er weiterhin Intensivpflege.  

Wir können Ihnen in Bad Bocklet die Versorgung innerhalb unserer ambulanten Wohngemeinschaft anbieten .

Die Möglichkeit der außerklinischen Intensivpflege zuhause können Sie über andere Anbieter in Betracht ziehen.

In einer Wohngemeinschaft oder gar im vertrauten Zuhause fällt für den Betroffenen viel Stress und Kummer weg. Er kann dort genauso beatmet werden wie im Krankenhaus, was dann Heimbeatmung heißt.

Wer so krank ist, dass er Intensivpflege braucht, wird dadurch auch psychisch belastet. Jede zusätzliche Sorge und jeder Trennungsschmerz bedeuten zusätzlichen seelischen Stress.

Inzwischen weiß man, dass Körper und Psyche eng zusammenhängen. Dadurch wirken sich solche Belastungen auch auf den Krankheitsverlauf aus.

Wenn Sie sich für die Intensivpflege in unserer Wohngemeinschaft entscheiden, werden wir alles Erdenkliche tun, um unnötigen Stress zu vermeiden. Das betrifft den Beatmungspatienten genauso wie Angehörige.
Immerhin hängt alles zusammen – und zusammen schaffen wir das.

  • Die maschinelle Beatmung wird sichergestellt (invasiv oder nicht-invasiv).
  • Beatmungs- und Vitalparameter werden permanent überwacht, ebenso die künstliche Ernährung.
  • Manche Patienten bekommen auch eine Ernährungstherapie.
  • Die Trachealkanüle wird sorgfältig gereinigt und gewechselt.
  • Eventuell wird abgesaugt.
  • Die arterielle Sauerstoffsättigung wird regelmäßig überprüft (Pulsoxymetrie).
  • Der CO2-Gehalt beim Ausatmen wird gemessen (Kapnometrie).
  • Falls nötig, geben wir Sauerstoff.
  • Wir beobachten den Patienten individuell und überwachen die medizintechnischen Geräte.

Die Krankenkasse genehmigt bei Heimbeatmung in der Regel eine gewisse Anzahl an Stunden für die Intensivpflege (bis zu 24 Stunden täglich).
Grundpflege, Behandlungspflege und Überwachung des Patienten werden dadurch sichergestellt.

Wir haben mit allen Krankenkassen einen Versorgungsvertrag für die Intensivpflege             nach SGB V. 

In einem persönlichen Gespräch klären wir alles mit Ihnen ab. Selbstverständlich werden wir Sie in Sachen Antragsstellung gründlich beraten und prüfen Ihre Lage.

 

Erfahren Sie mehr über die Kurzzeitpflege

Sie stehen dabei im Mittelpunkt

Jeder Mensch hat ganz persönliche Bedürfnisse, Wünsche und Anforderungen.

Ob Familienmitglied, ob Beatmungspatient: wir erkunden Ihre ganz persönlichen Möglichkeiten, damit wir dann mit Ihnen gemeinsam die häusliche Intensivpflege planen können.
Wir sind Gäste in Ihrem Haus und werden uns auch dementsprechend verhalten.

So soll der gewohnte Lebensraum erhalten bleiben, soweit es geht. Ist eine Veränderung dennoch notwendig, so werden wir Ihnen auf jeden Fall mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Ebenso sind wir bemüht, Ihre Privatsphäre zu achten. 

Wie sieht es mit Therapien aus?

Bei manchen Patienten sind in der Klinik bereits Therapien eingeleitet worden.

Wir werden uns gerne darum kümmern, dass diese lückenlos weitergeführt werden.Ansonsten organisieren wir auf Wunsch eine therapeutische Betreuung. Auch Fachärzte werden einbezogen, falls das erwünscht oder notwendig ist.

Auch die Begleitung zu Arztterminen und Therapien außerhalb führen wir gerne für Sie durch.

Beispiele für Therapien

Es gibt verschiedenste Therapien, von denen auch Beatmungspatienten häufig profitieren.

Hier folgen einige Beispiele. 

Physiotherapie:

Sie stellt vor allem die Bewegungsfähigkeit und Funktionstüchtigkeit des Körpers wieder her bzw. erhält oder verbessert sie.

Laufbandtraining:

Neben den beteiligten Muskeln wird dadurch vor allem auch das Herz-Kreislaufsystem geschult.

Ergotherapie:

Sie setzt sinnvolle Tätigkeiten ein, häufig in einer Gruppe. Malen, Handarbeiten und Basteln sind einige Möglichkeiten.

Logopädie:

Hier geht es um Probleme im Bereich des Sprechens, Hörens sowie auch Schluckens.